Und so funktioniert unsere Steuererklärung
Formular ausfüllen
Sie füllen das Formular unten aus und bestellen somit verbindlich Ihre Steuererklärung bei uns.
Unterlagen senden
Sie senden uns Ihre Steuerunterlagen entweder komplett per Post oder legen diese physisch in unseren Briefkasten oder laden diese in unseren digitalen Steuer-Briefkasten hoch.
Unterlagen prüfen
Wir prüfen ob wir alle notwendigen Steuerunterlagen von Ihnen erhalten haben, ob diese steuerkonform sind und fordern ggf. Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
Belege digitalisieren
Wir scannen alle Ihre Papierdokumente ein, digitalisieren diese in PDF Dateien und weisen sie den entsprechenden Steuerkategorien der Steuererklärung zu. Von Ihnen erhaltene digitale Steuerunterlagen prüfen und sortieren wir ebenfalls.
Steuererklärung
Wir erstellen mit dem modernsten Schweizer Steuersystem Ihre Steuererklärung in der Regeln innerhalb 24h. Am Schluss reichen wir wo kantonal möglich die Steuererklärung inkl. Steuerbelege elektronisch an die Behörde ein.
Fertig!
Wir erstellen wo kantonal nötig, eine Übermittlungsquittung und senden diese zusammen mit unserer Rechnung und Ihren Original-Belegen zu unserer Entlastung an Sie zurück. Sie unterzeichnen die notwendigen Steuerdokumente und reichen diese ein.
STEUERN
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestelleingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und benötigten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird generell bis zum letztmöglichen Datum durch uns vorgenommen.
Voraussetzung für die Steuererklärung ist, dass wir den eSteuerauszug Ihrer Bank(en) als elektronische Originaldatei (PDF) erhalten. Kein Nachdruck etc. Zudem benötigen wir mindestens folgende Unterlagen von Ihnen.
Voraussetzung für die Steuererklärung ist, dass wir den eSteuerauszug Ihrer Bank(en) als elektronische Originaldatei (PDF) erhalten. Kein Nachdruck etc. Zudem benötigen wir mindestens folgende Unterlagen von Ihnen.
- Kontrolle der Dokumente
- Erstellung der Steuererklärung
- Maximierung der Steuerabzüge
- Beantragung der Fristerstreckung
exkl. mwst
CHF
120
/h
Checkliste Steuerunterlagen
Bitte senden Sie uns folgende Dokumente für Ihre Steuererklärung.
Einkommen
- Alle Lohnausweise - auch für Neben- und Teilzeiterwerb
- Bilanz und Erfolgsrechnung für selbstständig Erwerbende oder Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben
- Belege über Taggeld- oder Ersatzeinkünfte aus Arbeitslosenkasse, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung etc.
- Rentenbescheinigungen der AHV, IV, SUVA, Pensionskasse, ausländische Renten usw.
- Aufstellung der erhaltenen Alimente
Berufauslagen
- Fahrtweg zum Arbeitsort: Anzahl täglich gefahrene Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort
- Verwendetes Fahrzeug: Auto oder Motorrad
- Anzahl Arbeitstage pro Arbeitgeber und Jahr
- Park-and-ride Kosten usw.
- Belege über effektive Berufsauslagen, falls grösser als der kantonal geregelte Pauschalabzug
Schulden
- Alle Schulden per 31. Dezember und die Zinsbescheinigungen von Hypotheken, Darlehen, Privatkrediten, Leasing, Kreditkarte usw.
Wertschriftenverzeichnis
- Bescheinigungen aller Bank- und Postkonten per 31. Dezember inkl. Zinsbescheinigungen
- Saldierungsbestätigungen für alle Konten welche im Laufe des Jahres aufgelöst wurden
- Depotverzeichnis mit allfälligen Dividendenabrechnungen, Kauf- und Verkauf-Belegen von Wertschriften oder ein Steuerverzeichnis
- Angaben zu Dividenden und Guthaben gegenüber eigener AG/GmbH inklusive Zinsgutschrift
- Beleg zu Lotteriegewinnen
*****************************************************************Wir benötigen zwingend den eSteuerauszug mit den Barcodes als Originaldatei Ihrer Banken! Diese sind meist aus Ihrem eBanking herunter ladbar oder bei der Bank bestellbar.
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Liegenschaften
- Neubewertung oder Schätzung aller Liegenschaften
- Belege über die Unterhalts-, Versicherungs- und Verwaltungskosten
- Bei Eigentumswohnungen: Unterhalts- und Betriebskostenrechnung der Verwaltung
- Mieterspiegel
- Bei Mehrfamilienhäusern: Verwaltungsabrechnungen
Weitere Vermögenswerte
- Bargeld, Edelmetalle, Kunst, Sammlungen, Boote, usw.
- Angaben über private Motorfahrzeuge inkl. Kaufpreis und Kaufjahr
- Anteile an umverteilten Erbschaften inklusive deren Erträge
Weitere Abzüge
- Belege zu Beiträge an die Säule 3a
- Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule (Pensionskasse)
- Alimente an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und an minderjährige Kinder
- AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge
- Belege zu Aus- und Weiterbildungskosten
- Belege über die Kinderbetreuungskosten
- Belege zu selbst bezahlten Krankheitskosten wie Selbstbehalt, Zahnarztkosten, Medikamente usw.
- Zuwendungen an politische Parteien und gemeinnützige Organisationen, Mitgliederbeiträge
- Zahlungen an unterstützungsbedürftige Personen
Versicherungen
- Belege zu Krankenkassenprämien: Obligatorisch und Zusätze
- Rückkaufbescheinigung von Lebens- und Rentenversicherungen
- Belege zu laufenden Lebensversicherungen: Abschluss-/Ablaufjahr, Versicherungssumme, Prämie
Weitere Angaben
- Erhaltene oder ausgerichtete Schenkungen oder Erbschaften oder Erbvorbezüge
- Ausbezahlte Kapitalleistungen aus Vorsorge: Datum, Betrag, Name der Vorsorgeeinrichtung
- Einkommens- und Vermögenswerte im Ausland: Konten, Immobilien usw.
- Haben Sie im Steuerjahr ein neues Fahrzeug gekauft?
Checkliste Steuererklärung zum Download
Kantonale Steuerfristen Privatpersonen
Bleiben Sie über wichtige Steuerfristen in allen Schweizer Kantonen informiert.

Aargau
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: Individuell

Ausserrhoden
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Oktober

Basel-Stadt
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Basel-Land
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. November

Bern
Frist: 15. MärzMax. Fristverlängerung: 15. November

Freiburg
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 15. Dezember

Genf
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Glarus
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Graubünden
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. September

Innerrhoden
Frist: 30. AprilMax. Fristverlängerung: 30. November

Jura
Frist: 15. JuliMax. Fristverlängerung: 31. Oktober

Luzern
Frist: 31. AugustMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Neuenburg
Frist: 21. FebruarMax. Fristverlängerung: 31. Oktober

Nidwalden
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Obwalden
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Schaffhausen
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. November

Schwyz
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Solothurn
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. November

St. Gallen
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Tessin
Frist: 30. AprilMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Thurgau
Frist: 30. AprilMax. Fristverlängerung: 31. Oktober

Uri
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. September

Waadt
Frist: 15. MärzMax. Fristverlängerung: 30. September

Wallis
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Zug
Frist: 30. AprilMax. Fristverlängerung: 31. Dezember

Zürich
Frist: 31. MärzMax. Fristverlängerung: 30. November
