Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich und Geltung
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunden» genannt) und der KLARA Treuhand & Informatik (im folgenden «K4U» genannt), für die Erbringung von Dienstleistungen und Produkte im Bereich Finanzen, Personal, Organisation und Informatik.
  2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der K4U.
  3. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen, oder spätestens sobald ein schriftliches oder mündlich vereinbartes Angebot eingereicht wird.
  4. Die Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von K4U schriftlich akzeptiert worden sind und nicht im Widerspruch mit den AGB der K4U stehen.
  5. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
  7. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und ersetzen alle vorangegangenen Versionen. Die K4U kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen, unter schriftlicher Ankündigung oder Ankündigung per E-Mail, den Inhalt dieser AGB ändern. Die geänderten AGB werden schriftlich oder per E-Mail spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wird der Geltung der neuen AGB nicht innert 14 Tage nach Empfang der neuen AGB in schriftlicher Form widersprochen, gelten sie als angenommen.
  Allgemein
  1. Die K4U erbringt ihre Dienstleistungen und Verkäufe gemäss den in den vorliegenden Bestimmungen sowie in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen.
  2. Leistungen und Gegenleistungen werden in kundenspezifischen Offerten bzw. Einzelverträgen zwischen dem Kunden und der K4U festgelegt. Darin werden insbesondere die Art der von K4U zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung geregelt.
  3. Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der K4U betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde, die von der MIT angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der K4U bezieht oder benutzt.
  4. Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat die K4U das Recht, ganz oder teilweise von Verträgen zurückzutreten, sofern nach ihrer eigenen Beurteilung die Kaufpreisforderung als gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung diesbezügliche Unterlagen dem Kunden vorzulegen besteht nicht.
  5. Jegliches Retentions- und Rückhalterecht des Kunden an Sachen der K4U ist vollumfänglich wegbedungen.
Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die in Offerten genannten Preise basieren auf den bei der Offert Stellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab.
  2. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, rein netto in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, ab Domizil der K4U. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den bei der Rechnungsstellung gültigen Ansätzen verrechnet.
  3. Die K4U behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Produkt- und Preisänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
  4. Die Zahlungsbedingungen, die auf den Rechnungen der K4U und/oder in Einzelverträgen aufgeführt sind, gehen diesen Bedingungen vor. Beim Fehlen solcher sind Rechnungen der K4U am 10. Tag nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug, fällig. Ungerechtfertigte Abzüge werden gegen Verrechnung von Bearbeitungsgebühren nachbelastet. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und die K4U ist berechtigt Verzugszins von 5% p.a., Inkasso und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Für die Ausstellung von Mahnungen werden dem Kunden CHF 30 pro Mahnung als Umtriebs-Entschädigung in Rechnung gestellt.
  5. Die K4U behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angaben von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
  6. Der K4U steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern. Alle Folgen, welche sich aus diesen Massnahmen ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der MIT zu verrechnen.
Dienstleistungen der MIT
  1. Die K4U offeriert ihren Kunden ein umfassendes Dienstleistungsangebot im Bereich Organisation, Buchhaltung, Marketing und Informatik.
  2. Art, Umfang und Eigenschaften der Dienstleistungen der K4U werden jeweils in einer Einzelvereinbarung geregelt.
  3. Die K4U ist befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen.
  4. Die Dienstleistungen von K4U werden in der Regel an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 08.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr erbracht. Die normale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Leistungen ausserhalb dieser Blockzeiten sowie an Wochenenden, allgemeinen und lokalen Feiertagen gültig am Standort des Kunden, bedürfen der Zustimmung von K4U und werden mit einem zu vereinbarenden Zuschlag verrechnet.
  5. Für die von K4U erbrachten Leistungen schuldet der Kunde einen Preis gemäss der jeweiligen Einzelvereinbarung.
  6. Bei der Erbringung der Dienstleistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Reisezeit von der nächstgelegenen K4U-Niederlassung zum Einsatzort als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von K4U nach Aufwand und periodisch (in der Regel monatlich) abgerechnet.
  8. Nach Vereinbarung kann im Voraus ein Leistungspaket (nach Stunden) erworben werden. Die Leistung steht dem Kunden für die Dauer von 12 Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus dem Leistungspaket. Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Paket ist nach Absprache möglich. Das Downgrade wird jedoch ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht während der Frist nicht alle Dienstleistungen hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Zum Paket dazu gewählte Add-Ons können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung eines Add-Ons erbracht, wird es voll verrechnet, jede Rückvergütung von nicht genutzten Add-Ons wird ausgeschlossen.
  9. Wird ein Pauschalhonorar abgemacht, deckt dieses die Aufwendungen von K4U für die offerierten bzw. schriftlich vereinbarten Dienstleistungen und das Pauschalhonorar wird, vorbehältlich einer anderen Regelung im Einzelvertrag, nach Unterzeichnung des Vertrags zur Zahlung fällig.
  10. Auftragsbezogene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den tatsächlich entstandenen Aufwänden aufgrund von Belegen sowie bei Fahrten mit dem Personenwagen pro gefahrene Kilometer verrechnet.
  11. Der Kunde verpflichtet sich, der K4U unentgeltlich die erforderlichen Informationen zu liefern und in seinem Umfeld alle für die Leistungserbringung durch die MIT erforderlichen betrieblichen, personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten, sodass die K4U die Dienstleistungen erbringen kann. Sofern zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich, hat der Kunde der K4U den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewährleisten. Verzögerungen und Mehraufwand von K4U infolge verspäteter oder nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
  12. Der Kunde ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er verpflichtet sich, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen, bevor die K4U an Hard- bzw. Software-Änderungen vornimmt. Die K4U kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allfälliger entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden.
  13. Sämtliche Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) an den im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnissen gehören vollumfänglich der K4U. Mangels entgegenstehender Vereinbarung bedürfen alle Verwendungen, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse, der Zustimmung der K4U.
  14. Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich als verbindlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von K4U liegen. Für Verzögerungen haftet K4U nur, wenn sie diese nachweislich durch eigenes Verschulden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt befreien die K4U für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrages.
  15. Ohne andere Vereinbarung behält sich die K4U das Recht vor, Zusatzkosten und Aufwände, die aus einer Projektverzögerung und / oder einem Projektabbruch resultieren, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Davon ausgenommen sind Projektverzögerungen, die allein durch die K4U zu verantworten sind.
  16. Die K4U gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Dienstleistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Die Auftragserfüllung wird dem Kunden in geeigneter Form angezeigt. Mängel sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen zu beanstanden. Versäumt es der Kunde, die Mängel innerhalb der vereinbarten Frist anzuzeigen, kann die K4U für den betreffenden Mangel nicht haftbar gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte verjähren für sämtliche Mängel innerhalb von einem Jahr ab Auftragserfüllung resp. Abnahme der Dienstleistung. Liegt ein Mangel vor und wurde dieser rechtzeitig gerügt, ist der Kunde berechtigt unentgeltlich Nachbesserung zu verlangen. Die K4U hat die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Anspruch auf Wandelung und Minderung wird explizit ausgeschlossen.
K4U Academy
  1. Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
  2. Aus organisatorischen Gründen behält sich die K4U Academy vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die K4U Academy einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Die K4U Academy behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann.
  3. Die K4U Academy behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).
  4. Jede Anmeldung ist verbindlich. Je nach Abmeldezeitpunkt kann die K4U Academy dem Teilnehmenden das Kursgeld nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise erlassen. Ein Anspruch auf einen teilweisen oder kompletten Erlass besteht nicht. Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
  5. Für alle von der K4U Academy organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst die MIT Academy jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Jeder Kursteilnehmende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der MIT Academy erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die K4U Academy nicht haftbar gemacht werden. Jeder Kursteilnehmende verpflichtet sich, in den Räumlichkeiten der K4U Academy die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Weisungen der K4U Academy einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten der K4U Academy (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Kursteilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die K4U Academy schliesst jede diesbezügliche Haftung aus. Ohne ausdrückliches Einverständnis der K4U Academy und der Kursteilnehmenden, sowie Dozenten dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden. Die Präsentationen und Kursunterlagen sind das geistige Eigentum der MIT Academy und dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis nicht kopiert oder verändert werden.
Haftung
  1. Der Kunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Benutzung der von der MIT angebotenen Dienste verantwortlich. Diese dürfen insbesondere nicht für straf- oder lauterkeitsrechtlich relevante Handlungen verwendet werden und/oder der Kunde übernimmt jede Verantwortung und Haftung für den Inhalt der Informationen und Daten, die durch Anlagen und das Netz der K4U übertragen werden.
  2. Die K4U haftet einzig für direkte Schäden, die sie in Verletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages in vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Weise verursacht hat. Die Haftung wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkt oder der Lizenz beschränkt. Jede weitergehende Haftung sowie die Haftung für Hilfspersonen und Dritte ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von indirekten, mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Verluste, nicht realisierte Einsparungen, Datenverluste etc.) sowie für allfällige Hör- und Übermittlungsfehler, Dienstleistungsunterbrechungen infolge technischer oder anderer Fehler sowie Störungen an der Telefonanlage oder dem Telefonnetz. Ebenso wird die Haftung im Zusammenhang mit der Annahme, Weiterleitung oder Aufbewahrung jeglicher Art von Postsendung ausgeschlossen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Die Parteien verpflichten sich und beigezogene Dritte, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis offengelegten Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichtet sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben. Diese Diskretionspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der K4U und dem Kunden unverändert weiter.
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten oder Teile davon auf Datenservern (Cloud-Speicher) in der Schweiz oder in der Europäischen Union gespeichert werden können.
  3. Die K4U verpflichtet sich, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Abwerbung von Mitarbeitenden
  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, die an der Ausführung von Dienstleistungen direkt beteiligten sowie andere, nicht beteiligte Mitarbeitende des Vertragspartners weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben, bzw. indirekt von Dritten abwerben zu lassen. Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragserfüllung darf nur in gegenseitigem, schriftlichem Einverständnis der Parteien erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin, mindestens jedoch CHF 50'000. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen, an welche die Konventionalstrafe jedoch anzurechnen ist, sowie das Recht auf Realdurchsetzung.
Übertragung
  1. Rechte und / oder Pflichten aus dem Einzelvertrag können von einer Partei nur im schriftlichen Einvernehmen mit der anderen Partei übertragen werden. Die K4U behält sich vor, finanzielle Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte im In- und Ausland abzutreten oder zu verkaufen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Die Einzelverträge und die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von Staatsvertraglichen Normen.
  2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von K4U. Die K4U ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz / Wohnsitz zu belangen.
Kündigung des Vertrags
  1. Der Vertrag kann beidseitig gekündigt werden.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und tritt zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft.
  3. Bei Nichtkündigung wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
  4. Die K4U ist berechtigt, die Dienstleistungsverträge jederzeit zu kündigen oder die Dienste jederzeit einzustellen oder bis auf weiteres auszusetzen. Namentlich wenn:
  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt und den vertragsgemässen Zustand nicht innert der ihm durch K4U angesetzten Frist herstellt;
  • der Kunde Dienste rechtswidrig nutzt oder für rechtswidrige Handlungen missbraucht;
  • der Kunde zahlungsunfähig wird;
  • das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Die K4U haftet nicht für daraus entstandenen Schaden.
​ Version 1.0 vom 01.01.2025  

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