Häufige Fragen

Auf die häufigsten Fragen welche uns gestellt werden, finden Sie hier bereits eine Antwort.
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Welche Versicherungen benötige ich?

Für Personal - Zwingende Versicherungen

Ausgleichskasse Sozialversicherung (AHV/IV/EO/ALV)

Alle Selbstständig Erwerbenden und Arbeitgeber müssen sich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse anmelden. Bei Eintragung in das Handelsregister oder Unternehmensregister durch Firmengründung wird automatisch auch die für Sie zuständige Kasse informiert, welche Sie dann ebenfall automatisch kontaktiert.


Familienausgleichskasse (FAK)

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einer Familienausgleichskasse im Kanton, dessen Familienzulagenordnung sie unterstehen, anzuschliessen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ArbeitnehmerInnen mit Kindern oder ausschliesslich kinderlose ArbeitnehmerInnen beschäftigt.


Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt, ergänzt die AHV und IV und soll dazu beitragen, dass eine Person den bisherigen Lebensstandard nach der Pensionierung oder bei Invalidität möglichst aufrechterhalten kann.

Sie ist für alle Arbeitnehmenden (Selbstständige und Stundenlöhner ausgenommen) obligatorisch, die bei der AHV versichert sind und im Jahr mehr als CHF 22’050.- brutto verdienen. In der Praxis wird die Prämie von der arbeitnehmenden und der arbeitgebenden Person zu gleichen Teilen übernommen, wobei der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin mindestens 50 Prozent der Prämie übernehmen muss.

Schadenbeispiel

Ein Mitarbeitender stirbt nach einem Autounfall und hinterlässt seine Frau und Kinder. Von der Pensionskasse erhält die Witwe eine Ehegattenrente. Zudem erhält sie für ihre Kinder eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Erstausbildung.


Unfallversicherung (UVG)

Die UVG sichert Ihre Arbeitnehmenden bei Unfällen ab und trägt sowohl die Spital- und Heilungskosten als auch den Lohnausfall. Sie ist für alle Arbeitnehmenden (Selbstständige ausgenommen) obligatorisch. Selbstständige sind über die private Krankenkasse mit Unfalldeckung versichert. Dabei wird unterschieden zwischen der Berufsunfallversicherung (BUV), die Unfälle bei der Arbeit versichert, und der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), die Freizeitunfälle versichert. Ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche gilt der obligatorische Schutz nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsweg, sondern auch für die Freizeit der Mitarbeitenden.

Die Prämie für die Unfallversicherung wird in zwei Kategorien aufgeteilt: die Berufsunfallversicherung (BU) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Die Kosten bei BU müssen vollumfänglich vom arbeitgebenden Unternehmen getragen werden und lassen sich nicht bei den Angestellten vom Lohn abziehen. Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) kann hingegen bis zu 100% auf die Mitarbeitenden abgewälzt werden.

Schadenbeispiel

Herr Siebert stürzt beim Joggen über einen Randstein. Beim Sturz hat er sich die Hand gebrochen und ist nun für drei Wochen arbeitsunfähig. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Arztbesuch, die Hilfsmittel und 80 Prozent des Lohnes ab dem dritten Tag nach dem Unfall.


Für Personal - Dringend Empfohlene Versicherungen

Krankentaggeld (KTG)

Als arbeitgebende Instanz besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht, der Sie nachkommen müssen. So kann es sein, dass Sie einem Team-Mitglied den Lohn bezahlen müssen, obwohl dieses krankheitsbedingt keine Leistung erbringen kann. Mit der Krankentaggeldversicherung (KTG) sichern Sie sich gegen das Risiko einer Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall von Mitarbeitenden ab. Die Mitarbeitenden sind durch die Versicherung auch bei längeren Fällen für die Dauer von 720 Tagen geschützt, nicht nur wenige Wochen wie im OR vereinbart. Ausgenommen Stundenlöhner.

Nach OR:

  1. Anstellungsjahr 3 Wochen
  2. Ab zweitem Anstellungsjahr: Berner, Basler oder Zürcher Skala

Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung kann bei der Krankentaggeldversicherung die Deckung individuell angepasst werden. Die drei Faktoren, welche die Höhe der Prämie stark beeinflussen, sind: die Wartefrist, die Höhe der Taggelder und die Dauer der Leistung. Sie können also die Deckung anhand deiner Geschäftssituation und Ihrer Risikotoleranz anpassen und so höhere oder tiefere Prämien bezahlen. Die Prämien können hälftig zwischen arbeitgebender und arbeitnehmender Instanz aufgeteilt werden.

Schadenbeispiel

Ihre Mitarbeitende fällt aus gesundheitlichen Gründen für fünf Monate aus. Sie verdient gemäss Arbeitsvertrag CHF 10’000 pro Monat. Nach Ablauf der Wartefrist von 30 Tagen zahlt die Versicherung dem Unternehmen ein Taggeld von 80% des versicherten Lohnes.


Zusatzdeckung UVG-Z

Durch die Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z) können Sie Ihre Mitarbeitenden zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung versichern. Die obligatorische Unfallversicherung bietet nur bis zu einem Lohn von CHF 148’200 einen Versicherungsschutz. Durch eine Unfall-Zusatzversicherung kann also gegen oben die Lücke gedeckt werden, indem:

Die Taggelder erhöht werden (bis zu 100% des UVG Lohnes und/oder UEL Lohn)
bessere Leistungen im Spital versichert werden (z.B. private Abteilung) oder bei langfristigen Erwerbsausfällen zusätzliche Renten und Kapitalien vereinbart werden.
Die Deckung kann für alle Angestellten oder auch nur für spezifische Gruppen (z.B. Geschäftsleitung oder Kader) gewählt werden.

Sie können Ihre Mitarbeitenden auch gegen Sonderrisiken absichern. Davon spricht man, wenn ein Unfall durch aussergewöhnliche Gefahren, Grobfahrlässigkeit oder Wagnisse verursacht wurde (Bsp. Mountainbiking, Gleitschirmfliegen usw.). In diesen Fällen kann die obligatorische Unfallversicherung Versicherungsleistungen kürzen oder im schlimmsten Fall sogar verweigern.

Schadenbeispiel

Eine Mitarbeiterin verunfallt beim Gleitschirmfliegen. Da die Firma gegen absolute Wagnisse versichert ist, werden die Heilungskosten übernommen und der Mitarbeiterin keine Kürzungen vorgelegt. Ebenfalls wird sie dank dem Heilungskosten-Zusatz in der privaten Abteilung behandelt.


Für das Unternehmen – Dringend empfohlene Versicherungen

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Schäden, die durch die tägliche Arbeit entstehen, sei es durch Inhaber oder Inhaberin, Mitarbeitende oder Hilfspersonen. Dies können z.B. Sachschäden bei der Kundschaft oder die Verletzung einer Person sein. Nicht selten ist in einem Schadenfall die Existenz der Firma stark gefährdet, daher lohnt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung auf jeden Fall. Oft muss das Management bei Ausschreibungen für Aufträge gegenüber Dritten das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen.

Schadenbeispiel

Ein Installateur ersetzt mehrere Beleuchtungsanlagen in einer Autogarage. Nach einigen Tagen löst sich eine Lampe und fällt auf das darunter stehende Auto. Es stellt sich heraus, dass sich die Anlage infolge mangelhafter Arbeitsausführung von der Decke löste. Der Schaden zur Reparatur des Fahrzeuge.


Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung versichert Vermögensschäden sowie Sach- und Personenschäden, die beispielsweise durch Fehlberatungen oder -berechnungen entstehen können. Die Deckung ist nur für spezielle Berufsgruppen vorgesehen (z.B. Treuhänder, Steuerexperten, Anwälte, Architekten, Ärzte, Therapeuten, etc.). Daher weist die Berufshaftpflicht je nach Branche grosse Deckungsunterschiede auf.

Schadenbeispiel

Ein Rechtsanwalt versäumt eine wichtige Frist inmitten eines Rechtsstreits und versetzt seinen Klienten somit in eine missliche Lage. Der Klient erleidet aufgrund der nicht eingeleiteten rechtlichen Schritte finanziellen Schäden im Umfang von CHF 89’000. Die Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf, da es sich hier um eine klassische Sorgfaltspflichtverletzung handelt.


Für das Unternehmen - Optionale Versicherungen

Rechtsschutz

Wie bei Privatpersonen kann auch für Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Oft erhält man ungerechtfertigte Forderungen oder aber Ihre gerechtfertigten Forderungen an Kundschaft, Lieferanten, Geschäftspartnerschaften, Mitarbeitende oder andere Anspruchsgruppen bleiben unbeachtet. Dann sind rechtliche Schritte nötig. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur Prozesskosten, sondern vertritt auch deine juristischen Interessen und hat oft eine gewisse Rechtsberatung miteingeschlossen.

Schadenbeispiel

Eine Mitarbeitende stellt nach dem Austritt aus der Firma Forderungen für die geleisteten Überstunden. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt das Unternehmen in der Rechtsstreitigkeit und erarbeitet die bestmögliche Vereinbarung. Die entstandenen Anwaltskosten von CHF 13’500 werden durch die Versicherung übernommen.


Cyber-Versicherung

Mit der Digitalisierung steigen die Schäden durch Cyber-Vorfälle von Jahr zu Jahr. Daraus entstehen hohe Vermögensschäden für die betroffenen Unternehmen. Deshalb gibt es die Cyberversicherung. Vor allem, wenn Sie beispielsweise eine grosse IT-Infrastruktur besitzen oder vertrauliche Daten verwalten, sichern Sie sich so gegen Vermögensschäden durch Cyberangriffe ab. Sie deckt Kosten für Datenverluste sowie die Wiederherstellung von eigenen und fremden Daten. Um zu wissen, welche Risiken wirklich bestehen und ob eine Cyberversicherung Sinn macht, hilft es, eine Expertin oder einen Experten zu konsultieren.

Schadenbeispiel

Sie öffnen auf dem Geschäftscomputer aus Versehen eine infizierte E-Mail. Der Virus löscht gewisse Dateien im Netzwerk unwiderruflich. Es entstehen hohe Kosten für die Wiederherstellung der Daten. Die Cyberversicherung übernimmt die Schäden.


Organhaftpflichtversicherung (D&O)

Vielen Personen ist nicht bewusst, dass unter gewissen Umständen eine private Haftung auch für Schäden in ihrer Firma entstehen kann. Verwaltungsräte, die Geschäftsleitung und das leitende Management von Unternehmen stehen in der gesetzlichen Verantwortung, ihre Entscheidungen im Interesse der Unternehmung zu fällen. Dabei müssen sie stets die Kontrolle über die selbst wahrgenommenen und delegierten Arbeiten beibehalten. Wer diese Pflicht verletzt, haftet bei begründeten Schadensersatzansprüchen Dritter mit den eigenen Privatvermögen. Diese Versicherung schützt Führungskräfte und Unternehmensorgane vor solchen Schäden.

Schadenbeispiel

Obwohl eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens besteht, versäumt die Geschäftsführerin die nötigen Sanierungsschritte zum Schutze der Gesellschaft einzuleiten. Für entstandene Kosten und pendente Zahlungen nach Eintritt der Überschuldung muss sie privat aufkommen.


Für das Eigentum – Dringend empfohlene Versicherungen

Sachversicherung

Eine Sachversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände deines Unternehmens. Sie können sie sich wie eine Hausratversicherung für Unternehmen vorstellen. Sie schützt in der Regel vor den Risiken Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Glasbruch und Diebstahl. Spezielle Geräte (Bsp. Röntgengerät) sowie Fahrzeuge müssen immer gesondert abgesichert werden. Zusätzlich kann für die oben erwähnten Ereignisse eine Betriebsunterbruchsdeckung in die Sachversicherung eingeschlossen werden, um allfällige Umsatzausfälle zu decken.

Grundsätzlich sollten Sie überlegen, welchen Risiken Ihr Betrieb ausgesetzt ist und welche Konsequenzen mit dem Eintreten von möglichen Schadensfällen einhergehen würden. Dabei gilt immer der Grundsatz: Tragen Sie kleine Risiken selbst und sichern Sie existenzbedrohliche Gefahren ab. Denn durch eine Sachversicherung werden unberechenbare Risiken zu kalkulierbaren Kosten.


Für das Eigentum – Optionale Versicherungen

Motorfahrzeug- und Flottenversicherung

haben Sie Fahrzeuge, die für Ihr Geschäft zentral wichtig sind? Dann ist eine Motorfahrzeugversicherung Die Versicherung deckt wie im privaten Leben Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Für die Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges muss Ihre Firma als Halterin mindestens die Motorfahrzeugversicherung abschliessen. Sie kommt für Sach- oder Personenschäden an Dritten auf. Freiwillig hingegen sind die Kaskodeckungen wie Teilkaskoversicherung oder die Vollkasko.

Wenn Sie mehr als fünf Motorfahrzeuge eingelöst haben, solltest du eine Flottenversicherung als Alternative prüfen lassen. Je nach Schadenshistorie können die Prämien dadurch reduziert werden. In jedem Fall können Sie mit einer Flottenversicherung den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.


Gebäudeversicherung

Diese Versicherung ist nur dann nötig, wenn dir das Gebäude, in dem Ihr Unternehmen liegt, Ihnen auch gehört. Mit einer Gebäudesachversicherung können Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Gebäude gegen Schäden absichern, die durch eine versicherte Gefahr verursacht werden. Normalerweise werden dabei Gefahren wie Feuer- und Elementargefahren, Wasserschäden, Glasbruch und Diebstahl versichert. In den meisten Kantonen ist die Gebäudefeuerversicherung (Feuer- und Elementargefahren) obligatorisch. Freiwillige Zusatzdeckungen können bei Bedarf eingeschlossen werden.

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    Checkliste Steuerunterlagen
    Merkblatt Personenversicherungen
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